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Die EU vernichtet mittelständische Online-Händler!

Radikale Meinung? Nein? Ich belege Sie mit allen möglichen (und unmöglichen) Gesetzen und Regelungen aus dem Alltag eines Webdesigners für Internet-Shops. Ich zeige genau auf, was die EU hoffnungslos überreguliert hat – und wo den Internet-Shop Betreibern heute in der EU massive Kosten entstehen. Diese Kosten gelten zwar für alle Händler in der EU – aber fast alle benachteiligen massiv die mittelständischen Online-Händler. Genau für die arbeite ich als Webdesigner. Also, kommt mit auf einen schönen Ritt durch den Gesetzgebungs-Wahnsinn der EU – und helft mit, diesen zu ändern!

Die EU schützt uns Verbraucher recht gut vor der Macht (und deren Missbrauch) durch marktbeherrschende ausländische Internet-Giganten wie Google, Meta oder auch Temu. Das ist gut. Die EU verhängt immer wieder millionenhohe Strafen wegen Missbrauch oder Nichteinhaltung von EU Gesetzen, wie z.B. gerade erst gegen AliExpress. Auch mit den generellen Paketgebühr für Importe aus China geht die EU in die richtige Richtung. Anders als dem protektionistischen Lügenkönig Trump geht es der EU hier wirklich um die Schaffung gleicher Bedingungen für alle Wettbewerbsteilnehmer. Dafür sollten wir erst einmal dankbar sein.

Doch schauen wir uns die Gesetzgebungen bezüglich Online-Handel und Datenschutz in der EU mal etwas genauer an, so fällt mir in fast jedem Teilbereich auf, dass Gesetze, die primär für große Online-Händler wie z.B. Amazon oder Ebay gemacht wurden den kleinen Onlinehändler massiv benachteiligen. Die mittelständischen Online-Händler un der EU bluten aus. Als Webdesigner schaffe ich kaum mehr Mehrwert – sondern rennen nur der Erfüllung von Gesetzen hinterher. Das darf nicht so sein. Lasst uns das ändern!

EU Verpackungsrichtline / PPWR

Worum geht es? Gültig ab dem 12.8.26 soll die EU Verpackungsrichtlinie dazu führen, dass weniger Verpackungen verwendet werden. Das ist gut, denn Müllvermeidung ist unendlich viel besser als ein seit 50 Jahren nicht wirklich funktionierendes Recycling-System mit Highlights wie dem „thermischen Recycling von Tetrapacks“. Die Verpackungen müssen frei von Schadstoffen sein bzw. strenge Grenzwerte einhalten. Verpackungen sollen recyclebar sein. Jeder Online-Händler muss in jedem EU-Land, in das er verkauft einen Verpackungsbeauftragten benennen. 

Was kostet uns das? Die ersten „Service Anbieter“ für Verpackungsbeauftragte machen sich bereits breit. Die Kosten belaufen sich auf 200 bis 1000 € pro Land und Jahr. Das ist mehr als der gesamte Umsatz von 99% meiner Shop Kunden für die meisten EU Länder. Fast alle meine Online-Shop-Betreiber haben daher schon jetzt den Versand in die meisten EU-Länder komplett eingestellt.

Wie macht man es besser? Das Gesetz ist gut und macht durchaus Sinn. Doch die genaue Ausführung und vor allem ein Verpackungsbeauftragter in jedem EU-Land ist so ungemeinschaftlich und kostentreibend wie es nur irgendwie geht. Warum nicht ein Beauftragter für ganz Europa? Das U in EU steht doch für Union? So wie jetzt verursacht die EU Verpackungsrichtlinie extrem hohe Kosten und Vernichtet den Mittelstand. Für große Versender wie Amazon macht das Gesetz durchaus Sinn. Doch für die kleinen Shopbetreiber ist es schlicht und einfach die reinste Business-Vernichtungs-Maschine.

Wir fordern: Die EU Verpackungsrichtlinie soll nur für Shops mit einem Netto-Jahresumsatz über 100.000 € gelten. Die Verpackungsbeauftragten sollen für kleine Betriebe abgeschafft werden. Deren Funktion übernimmt zentral und firmenintern ein Mitarbeiter des Online-Shops.

OSS Verfahren

Worum geht es? Online-Händler, die in andere EU-Länder an Endkunden (B2C) verkaufen bekommen ab 10.000 € Netto-Jahresumsatz große Probleme. Ab 10.000 € greift das Bestimmungslandprinzip. Alle Waren, die in diese Länder geliefert werden müssen mit dem Mehrwertsteuersatz des Ziellandes versteuert werden. In Europa gibt es aktuell 30 verschiedene Mehrwertsteuersätze. Manche Länder „bieten“ auch noch ein oder zwei reduzierte Mehrwertsteuersätze auf bestimmte Warengruppen. Online Händler müssen sich beim OSS-Verfahren des Bundeszentralamtes für Steuern anmelden und vierteljährlich exakt melden, welchen Umsatz sie in welchem Land erreichten. Diese Regel gilt sogar für von der Umsatzsteuer eigentlich in Deutschland ausgenommene Kleinunternehmer.

Was kostet uns das? Es kostet jeden online-Shop einmalig mehrere hundert Euro zum Einrichten und Testen der für das EU-Ausland jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze. Es kostet einiges an Zeit und Geld diese komplexen Regeln zu überprüfen. Insbesondere bei Änderungen der Mehrwertsteuersätze eines EU-Auslandes fallen – wenn es der Shopbetreiber nicht merkt – massive Kosten und Probleme an. Die Meldungen an OSS kosten sehr viel Zeit. Ferner kosten sie auch sehr viel Geld, wenn man irgendeinen noch so kleinen Fehler macht.

Wie macht man es besser? Das OSS Verfahren sollte Bürokratie abbauen. Aber hat sie durch weitere Bürokratie und komplexe technische Umsetzungen im Shop ersetzt. Das geht auch einfacher – und trotzdem gerecht.

Wir fordern: Die OSS Regel soll erst für Händler mit einem EU-Auslandsumsatz von insgesamt mindestens 100.000 € netto pro Jahr gelten.

DSGVO

Worum geht es? Jeder Besucher einer Website hat einen Anspruch auf umfassende Informationen dazu, wie und wo seine Daten gespeichert werden – und wie diese verwendet werden. Er hat einen Anspruch auf Auskunft und Löschung. Das Gesetz befürworten wir ausdrücklich – aber fordern gleichzeitig auch eindeutige Formulierungen und Regeln, die direkt vom Gesetzgeber oder dem jeweiligen Anbieter vorgegeben werden.

Warum? In der derzeitigen Praxis ist eine 100% rechtskonforme Datatenschutzbestimmung schlichtweg unmöglich. Datenschutz-Generatoren wie der von Activemind generieren meterlange Hinweise die keiner liest – nocht der Webdesigner wirklich verstehen kann. Datenweitergabe in die USA ist aufgrund der letzten Trump Direnktiven sehr sicher illegal. Das Betrifft z.B. auch Google Analytis. Zahlreiche Regeln wie Weitergabe von Daten sind viel zu schwammig formuliert.

Was kostet uns das? Die reine Weitergabe einer Besucher-IP an Google Fonts führte zu einer der großten und teuersten Abmahnwellen der Geschichte. Obwohl Gerichte später sagten: „Die Abmahnungen waren illegal“ und Google selbst bestätigte „Wir anonymisieren die IPs für die Verwendung von Webfonts und reichen diese in keiner Weise weiter“. Die Kosten entsanden schon lange vorher beim Beheben von Problemen die später als „kein Problem“ eingestuft wurden.

Wie macht man es besser? Wir brauchen klare, einfache und kurze Regeln. Die Regeln müssen wenigstens für die wichtigsten Streifälle klar und eindeutig vom Gesetzgeber oder dem Anbieter vorgegeben werden. Google Web Fonts, Maps und Analytics (inclusive Consent Mode!), Instagram und Facebook Pixels, Social Media Shares: die Liste der Services die heute praktisch jeder einsetz ist nicht sehr lang. Aber die Unsicherheit auch und gerade bei diesen riesig.

Wir fordern: Eine offizielle Liste für essentielle Web Services muss vom Gesetzgeber und Anbietern bereitgestellt werden. Aus dieser muss zwingend folgendes hervorgehen:

  • Exakte rechtssichere Formulierung für den jeweiligen Einsatz des Services in der Datenschutzbestimmung
  • Alle eingesetzten Cookies und notwendige Detailangaben hierzu
  • Eine verbindliche Liste mit allen als essentiell einzustufenden Services und Cookies wie z.B. Paypal

EMPCO Richtlinie

Worum geht es? EMPCO steht für „Empowering Consumers Directive“ der EU und soll gegen Greenwashing von Produkten und Firmen unter anderem im Online-Handel vorgehen. Es verbietet selbst erstellt und / oder nicht zertifizierte Öko/Nachhaltigkeitssiegel. Es vebietet unbewiesene Nachhaltigkeitsbehauptungen wie z.B. „biologisch abbaubar“. Kompensationen mittels CO₂-Zertifikaten dürfen nicht zu Formulierungen wie „klimaneutrales Produkt“ führen.

Was kostet uns das? Wirklich alle Inhalte einer Website müssen auf die Konformität mit EMPCO überprüft werden. Auf jeder Seite, auf der eine Nachhaltigkeitsbehauptung aufgestellt wird muss direkt die Erläuterung hierzu gesetzt werden. Große Online Händler verfügen zumeist über automatisierte und oft KI-gestützte Tools zur Überprüfung von Tausenden Seiten auf EMPCO-Konformität. Kleine Online-Händler haben manchmal aber auch einige hundert Seiten. Doch die müssen jede Seite einzeln und manuell auf EMPCO-Konformität hin prüfen.

Wie macht man es besser? Wir begrüßen die Intention von EMPCO. Doch die Ausführung ist mangelhaft. Vor allem fürchten wir eine neue massive Abmahnwelle, da die EMPCO Rechtlinie in Deutschland über Wettbewerbsrecht umgesetzt wird.

Wir fordern: Kleine Unternehmen mit einem Netto-Jahresumsatz von unter 500.000 € sollen von der EMPCO Richtlinie komplett ausgenommen werden.

GPSR Herstellerangaben

Worum geht es? Jeder Online Shop in der EU muss zu jedem Aritkel, den er verkauft exakte und aktuelle Herstellerangaben liefern, und zwar direkt beim Produkt. Zu den notwendigen Angaben gehören wenigstens Herstellername, Anschrift und E-Mail. Ferner müssen für alle Produkte Sicherheitsangaben des Herstellers in der jeweiligen Landessprache des Käufers integriert werden. Ausgenommen von den Herstellerangaben sind lediglich Produkte aus der eigenen Herstellung, also Hersteller ist gleich Impressum.

Was kostet uns das? Einen Hersteller angeben kann fast jedes Shopsystem gratis und mit wenig Aufwand. Aber seine Kontaktdaten sowie Sicherheitshinweise dazu konnte bis zum Inkrafttreten des Gesetzes praktisch kein Shopsystem. Ich selbst habe hier z.B. für Gambio eigene Module entwickelt. Diese kosten zwar nicht viel – aber der Einbau und Pflege der Herstellerangaben bei manchen Shopbetreibern extrem viel. Nehmen wir einen CD-Händler mit 10.000 CDs von 200 Plattenlabeln als Beispiel. Das erste Einpflegen der Herstellerangaben kostete 1.000 €. Dazu müssen die Herstellerangaben auch regelmäßig überprüft und geupdated werden.

Wie macht man es besser? Auch die Herstellerangaben machen Sinn. Der Kunde sieht sofort, ob das Produkt aus dem eigenen Land stammt oder im Ausland gefertigt wurde. Aber die genauen Anforderungen verursachen wieder mal extreme Kosten.

Wir fordern: Die Herstellerangaben sowie Produktsicherheitshinweise jedes Herstellers dürfen auf einer zentral im Footer verlinkten „Unsere Hersteller“ Seite untergebracht werden. Für Shops mit einem Netto-Jahresumsatz unter 100.000 € sind einzig die Sicherheitsangaben relevant, Hersteller müssen nicht genannt werden.

Widerrufsbutton

Worum geht es? Jeder Online Shop muss einen eindeutig mit „Vertrag widerrufen“ benannten farblich gut sichtbaren Widerrufsbutton im Footer seines Shops unterbringen. Der Link muss zu einem Formular führen, auf dem jeder Kunde unter Angabe minimaler Daten (Bestellnummer, Name, E-Mail) seine Bestellung wiederrufen kann. Eine Bestätigung muss direkt an den Kunden versandt werden.

Was kostet uns das? Mein Lieblings Shopsystem Gambio hat mal wieder eine Umsetzung ultra spät als Modul geliefert. Das Modul war anders als in manch anderem Shopsytem gratis. Aber so kam so spät, dass zahlreiche Kunden schon vorher eine Lösung von Hand programmiert haben wollten. Der Aufwand belief sich auf ca. eine bis eineinhalb Stunden pro Shop.

Wie macht man es besser? Warum kann der Kunden nicht einfach eine E-Mail über bestehende und sowie rechltich vorgeschriebene Kontaktwege senden oder anrufen? Die Bestätigung an den Kunden wird von Menschen gesandt. Das darf auch etwas dauern. Jeder Mensch weiss heute dass eine E-Mail die nicht zurückkommt sehr sicher zugestellt wurde.

Wir fordern: Ein Widerruf sollte auch einfach über bestehende Kontaktwege möglich sein. Eine umgehende Bestätigung ist nicht notwendig.

 

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