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ff-webdesign Lexikon: Abmahnung_Internetseite

Im ff-webdesigner Lexikon erklären wir Ihnen die wichtigsten Begriffe rund ums Webdesign.
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Abmahnung Internetseite Eine Abmahnung erhalten Betreiber einer Internetseite vor allem aus zwei Gründen: wegen Markenrechts- oder Urheberrechtsverletzungen oder wegen mangelhaftem oder fehlendem Impressum. Jede gültige Abmahnung muss eine Schilderung des beanstandeten Sachverhalts, eine rechtliche Erläuterung, eine Unterlassungserklärung, sowie eine angemessene Fristsetzung enthalten. Eine Abmahnung kann durch hohe Anwaltskosten schnell mehrere tausend Euro kosten. Es ist deswegen wichtig, alle Inhalte einer Internetseite auf etwaige Rechtsverstösse genau zu überprüfen. Bemühen Sie Sich auch um ein vollständiges, auf jeder Seite verlinktes Impressum!

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